Über Rechtsanwalt Dr. Hentschelmann

Dr. Kai Hentschelmann ist seit 2007 Rechtsanwalt. Seit 2013 ist er in eigener Kanzlei tätig. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt in Fragestellungen aus dem Bereich des Öffentlichen Rechts. Er berät und vertritt Unternehmen und Privatpersonen im Verwaltungsrecht, u.a. im Umweltrecht, im Wirtschaftsverwaltungsrecht sowie im Schulrecht.

Berufliche Erfahrung

Dr. Hentschelmann blickt auf viele Jahre der Betreuung von Verfahren vor den Verwaltungsgerichten zurück und verfügt über umfangreiche Erfahrungen in der Beratung von Wirtschaftsunternehmen.

Vor Aufnahme seiner selbstständigen Tätigkeit war Dr. Hentschelmann als Rechtsanwalt in einer auf die Luftverkehrsbranche spezialisierten Kanzlei tätig. Zu seinen Aufgaben gehörte die Prozessführung im Auftrag von Fluggesellschaften auf den Gebieten des europäischen Wettbewerbs- und Beihilferechts. Darüber hinaus war er im Planungsrecht tätig und betreute bei Oberverwaltungsgerichten und dem Bundesverwaltungsgericht anhängige Klageverfahren gegen Nachtflugbeschränkungen an deutschen Flughäfen.

Zudem war Dr. Hentschelmann in einem Landesförderinstitut tätig, zuletzt in leitender Funktion. Dort war er mit Fragen der Umsetzung des Subventions-, Verwaltungs- und Haushaltsrechts sowie des europäischen Beihilferechts in die Förderpraxis betraut und beriet die Landesministerien bei der Gestaltung von Förderprogrammen.

Ausbildung

Dr. Hentschelmann studierte Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg mit Schwerpunkt im Öffentlichen Recht. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Europarecht der Universität Hamburg und promovierte im Europarecht bei Herrn Prof. Dr. Gert Nicolaysen. Er ist Autor von Veröffentlichungen im Verwaltungs-, Europa- und Beihilferecht.

Sprachen

Deutsch, Englisch

Mitgliedschaften

  1. Gesellschaft für Umweltrecht
  2. Deutscher Anwaltverein
  3. Hamburger Anwaltverein

Veröffentlichungen

Rezensionen:

Rechtsanwalt Dr. Kai Hentschelmann

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