Abfallrecht (Symbolbild)

Abfallrecht

Ich bin Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht, Abfallrecht ist einer meiner Tätigkeitsschwerpunkte. Ich unterstütze Sie bei rechtlichen Problemen rund um Abfall, Entsorgung oder Recycling.

Dabei liegt meine erste Aufgabe stets darin, Sie bzw. Ihr Unternehmen zu beraten. Meine zweite Aufgabe ist es, Ihre Interessen umsichtig zu vertreten und Rechtsansprüche konsequent durchzusetzen.

Abfallrecht und die Entsorgungsbranche

Wenn Sie mich mandatieren, berücksichtige ich stets die Gesamtsituation Ihres Unternehmens. Die Mittel zur Lösung hängen von Ihren Interessen und Vorgaben ab. Viele Situationen erfordern zur Lösung keinen Rechtsstreit. Wenn ein solcher doch nötig wird, verrete ich Ihre Interessen umsichtig und konsequent und bringe dabei meine jahrelange prozessuale Erfahrung bei der Betreuung verwaltungsrechtlicher Streitigkeiten ein.

Gerade im Abfallrecht entscheiden oft juristische Details über den geschäftlichen Erfolg. Eine anwaltliche Beratung ist deshalb auch aktives Risikomanagement. Eine abfallrechtliche Beratung kann Ihr betriebswirtschaftliches Risiko senken oder die Finanzierungschancen von Projekten entscheidend verbessern.

Die Nichtbeachtung abfallrechtlicher Vorschriften kann sehr rasch zum Verdacht des unerlaubten Umgangs mit Abfällen (§ 326 StGB) und damit zu einer strafrechtlichen Verantwortung führen. Die „Strafbarkeitsschwelle“ ist im Bereich des Umgangs mit Abfall niedrig, was zu nicht unerheblichen Risiken für in der Abfallwirtschaft tätige Personen führt. Ich verteidige Sie, wenn Ihnen die Begehung einer Ordnungswidrigkeit oder gar einer Straftat vorgeworfen wird. Weil die Strafbarkeit im Bereich des Umweltstrafrechts regelmäßig von abfallrechtlichen und damit verwaltungsrechtlichen Vorfragen abhängt, kann sich die Beauftragung eines Anwalts, der nicht nur mit strafrechtlichen, sondern insbesondere mit diesen verwaltungsrechtlichen Aspekten vertraut ist, vorteilhaft auswirken.

Haben Sie eine Fragestellung, die im Abfallrecht angesiedelt ist?