Umweltrecht (Symbolbild)

Baum verschattet Photovoltaikanlage

Ein Baum auf öffentlichem Grund verschattet Ihre Photovoltaikanlage. Die Kommune weigert sich, den Baum zu fällen oder deutlich zurückzuschneiden.

  • Zunächst überprüfe ich, ob der Baum nach dem Bundesnaturschutzgesetz oder einem Gesetz Ihres Bundeslandes unter besonderem Schutz steht, und ob Sie besondere Härten durch die Verschattung geltend machen können.
  • Dann nehme ich Kontakt mit dem zuständigen Grünflächenamt auf und stelle einen formellen Antrag auf Fällung oder Rückschnitt des Baumes. Gleichzeitig suche ich das Gespräch mit dem Sachbearbeiter, denn in vielen Fällen lassen sich Konflikte dieser Art außergerichtlich beilegen. Auch die Kommunen haben wenig Interesse an vermeidbaren Widerspruchsverfahren oder gar einem Prozess vor dem Verwaltungsgericht.
  • Kommt es jedoch zu keiner Einigung, die Ihre Photovoltaikanlage wieder voll nutzbar macht, berate ich mich mit Ihnen über das weitere Vorgehen. Abhängig von Ihrer Entscheidung lege ich in Ihrem Namen gegen die Ablehnung des Antrags zunächst Widerspruch ein. Führt der Widerspruch nicht zum Erfolg, steht der Weg einer Verpflichtungs- oder Leistungsklage vor dem Verwaltungsgericht offen. In jedem Fall sind Sie es, der die Entscheidung über das weitere Vorgehen trifft. Ich kläre Sie umfassend über Risiken und Erfolgsaussichten der jeweiligen rechtlichen Schritte auf.
  • Reagiert die Behörde  überhaupt nicht, was mitunter auch vorkommt, lege ich Untätigkeitsklage ein.

Juristische Argumente und Fingerspitzengefühl: Die Kombination entscheidet

Gerade bei solchen „kleineren“ Fällen, die für Betroffene gleichwohl große Bedeutung haben, sind neben juristischer Sachkenntnis auch menschliche Qualitäten entscheidend. Dazu gehört die Bereitschaft, sich eng mit dem Mandanten abzustimmen und ihm die Entscheidung über das weitere Vorgehen zu überlassen, selbstverständlich nach eingehender Beratung.

Dazu gehört aber auch die Fähigkeit, eine gute Gesprächsebene mit Vertretern der Verwaltung zu finden, denn nur dann lassen sich solche Angelegenheiten auf dem „kurzen Dienstweg“ regeln – und das ist die ideale, weil einfachste Lösung.