Umweltrecht (Symbolbild)

Bürgerinitiative kämpft gegen Stromtrasse

Ihre Bürgerinitiative kämpft schon seit vier Jahren gegen eine geplante Stromtrasse. Jetzt wollen Sie einen gemeinnützigen Verein (Vereinsziel Natur- oder Umweltschutz) gründen und als anerkannte Umweltvereinigung oder Naturschutzvereinigung eine Verbandsklage vor dem Verwaltungsgericht führen.

  • Zunächst berate ich mich mit Ihnen über Ihr Ziel, seine rechtlichen Aussichten und mögliche Wege dorthin. Vor allem kläre ich, ob eine Anerkennung Ihres Vereins und eine Verbandsklage nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) gegen das Vorhaben überhaupt in Frage kommen und Aussicht auf Erfolg haben.
  • Damit keine Formulierungen der Anerkennung im Weg stehen, überprüfe ich Ihre Satzung und die Außendarstellung. Wenn nötig, schlage ich Änderungen vor. Dabei kümmere ich mich, wenn gewünscht, auch um die Eintragung des Vereins und die Anerkennung der Gemeinnützigkeit.
  • Danach beantrage ich die Anerkennung Ihres Vereins als Umweltvereinigung oder Naturschutzvereinigung. Dafür ist je nach Sachlage entweder das Umweltbundesamt oder eine Landesbehörde zuständig.
  • Nach der Anerkennung als Umweltvereinigung kann Ihr Verein den Anspruch auf Einsicht in die Genehmigungsunterlagen geltend machen und im Planfeststellungsverfahren ausführlich Stellung beziehen. Diese Rechte nehme ich für Sie wahr, um Ihre Einwendungen vorzubringen.
  • Ihre Initiative gewinnt dadurch deutlich an Wirkungskraft. Inzwischen haben Verwaltungsgerichte ausdrücklich bestätigt, dass ein frühes Einbeziehen von Verbänden in Planfeststellung und in immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren sinnvoll und zulässig ist.
  • Falls die Stromtrasse im Planfeststellungsbeschluss dennoch genehmigt wird, beschreite ich den Weg der Verbandsklage gegen diesen Verwaltungsbeschluss vor dem zuständigen Verwaltungsgericht.

Das Verwaltungsrecht als Erfolgsfaktor

Das Verwaltungsrecht eröffnet Vereinen und Verbänden inzwischen weitreichende Möglichkeiten, um absehbare Umwelt- und Naturschutzbeeinträchtigungen durch öffentliche oder private Großprojekte zu verhindern oder abzumildern. Häufig sind verwaltungsrechtliche Mittel sogar effektiver als reine politische Kampagnenarbeit. Schließlich wird so ein aktives Einwirken auf das Planungs- und Genehmigungsgeschehen möglich.