Düngemittelrecht (Symbolbild)

Bußgeld- oder Strafverfahren

Ihr Betrieb wurde mit einem Bußgeld belegt oder es wurde sogar ein Strafverfahren eingeleitet? Man wirft Ihnen einen umweltrechtlichen oder düngemittelrechtlichen Verstoß vor? Versäumen Sie keine Zeit. 

  • Wenn Sie Düngemittel ausbringen, müssen Sie Nährstoffmengen ermitteln, jährlich einen Nährstoffvergleich durchführen sowie die Nährstoffgehalte von Verkehrsdüngemitteln oder Gärresten aus Biogasanlagen ermitteln und dokumentieren. Außerdem ist eine Vielzahl umweltrechtlicher Vorschriften zu beachten. Fehler lassen sich da kaum vollständig ausschließen.
  • Wenn Sie Düngemittel herstellen oder mit Düngemitteln handeln, unterliegen Sie zahlreichen Genehmigungs-, Melde-, Dokumentations- und Kennzeichnungspflichten. Auch hier ist ein Verstoß schnell passiert.
  • So leicht sich ein Verstoß ergeben kann, so drastisch können die Folgen sein. Schnell wirft man Ihnen eine Ordnungswidrigkeit vor. Im schlimmsten Fall kommt es sogar zu strafrechtlichen Vorwürfen.
  • Auch in diesem Fall können Sie sich an mich wenden. Als Beschuldigter in einem Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren haben Sie Rechte – und dazu gehört das Recht auf kompetenten anwaltlichen Beistand. Ich übernehme Ihre Verteidigung.

Bußgelder verwaltungsrechtlich überprüfen lassen

Die strafrechtliche oder ordnungswidrigkeitenrechtliche Beurteilung hängt, wenn es um Düngemittel oder Abfall geht, oft direkt von umweltrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Aspekten ab. Der Jurist spricht von „Verwaltungsakzessorietät“. Man kann es aber auch so ausdrücken: Kompetenz im Düngemittelrecht ist für Ihre erfolgreiche Verteidigung ein klarer Vorteil.