Verwaltungsrecht für Unternehmen (Symbolbild)

Verwaltungsrecht für Unternehmen

Das Wirtschaftsverwaltungsrecht ist gewissermaßen Verwaltungsrecht für Unternehmen – und damit  so vielfältig wie die Eingriffe von Behörden in das Wirtschaftsleben.

Unterstützung von Unternehmen im Verwaltungsrecht

Unternehmen kommen mit dem öffentlichen Recht, insbesondere mit dem Verwaltungsrecht, meistens in zwei unterschiedlichen Fallgestaltungen in Berührung.

Entweder Ihr Unternehmen benötigt für die Tätigkeit in einem bestimmten Bereich eine behördliche Erlaubnis bzw. Genehmigung. In diesen Fällen geht es regelmäßig darum, den Antrag bei der zuständigen Behörde nicht nur formgültig, sondern vor allem in rechtlicher Hinsicht bestmöglich zu gestalten, um die Wahrscheinlichkeit der Erlangung der Erlaubnis/Genehmigung zu erhöhen.

In diese Kategorie gehören auch Fälle, in denen die zuständige Behörde von der Genehmigungsbedürftigkeit einer bestimmten unternehmerischen Handlung ausgeht, Sie hingegen annehmen, dass das von ihnen erstrebte unternehmerische Handeln genehmigungsfrei ist, also keiner behördlichen Genehmigung bedarf.

Weiter hierher zu rechnen sind Fälle, in denen ihnen eine Genehmigung bzw. eine Erlaubnis erteilt wird, diese allerdings durch behördliche Auflagen oder Bedingungen eingeschränkt wird. In diesem Fall geht es der Sache nach um die Verpflichtung der Behörde zur Erteilung einer umfassenderen Genehmigung bzw. Erlaubnis.

Rechtlich handelt es sich bei diesen Anliegen um eine Verpflichtungskonstellation: die Behörde soll rechtlich verpflichtet werden, die Erlaubnis zu erteilen bzw. die Genehmigung auszusprechen; im Fall einer Ermessensentscheidung der Behörde soll erreicht werden, dass die Behörde ihr Ermessen im Sinne einer Erteilung der Genehmigung bzw. Erlaubnis ausübt.

Oder die Behörde wird im Sinne einer Eingriffsverwaltung tätig, indem sie die Tätigkeit Ihres Unternehmens durch behördliche Maßnahmen reglementiert und einschränkt. Derartige Maßnahmen stellen sich nicht selten als Eingriffe in die unternehmerische Berufsausübungsfreiheit dar und sind infolge des Eingriffs in einen grundrechtlich geschützten Bereich in der Regel rechtfertigungsbedürftig.

Im Rahmen dieser Kategorie der Eingriffsverwaltung geht es schlicht um die Abwehr der behördlicherseits getroffenen Maßnahmen, zum Beispiel um das rechtliche Vorgehen gegen einen belastenden Bescheid. Ziel ist hier in der Regel die Aufhebung des belastenden behördlichen Bescheides.

Eine dritte Kategorie ergibt sich, wenn man in die Betrachtung einbezieht, dass der Verstoß gegen bestimmte verwaltungsrechtliche Pflichten Anknüpfungspunkt sein kann für eine Strafbarkeit der für das Unternehmen handelnden Personen. In dieser Konstellation sind verwaltungsrechtliche (Vor-)Fragen von entscheidender Bedeutung dafür, ob das Risiko einer strafrechtlichen Verfolgung im Hinblick auf für das Unternehmen tätige Personen besteht.

Herr Dr. Hentschelmann ist bereits seit Aufnahme seiner rechtsanwaltlichen Tätigkeit im Jahr 2007 in seiner täglichen anwaltlichen Praxis mit verwaltungsrechtlichen Fragen dieser Art befasst. Er setzt seine über 10-jährige Erfahrung im Verwaltungsrecht sowie im Verwaltungsprozessrecht für die rechtlichen Belange Ihres Unternehmens ein und begleitet Sie im Rahmen der Durchführung von Antrags-, anderen Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren. Er übernimmt die Prozessführung für Sie in sämtlichen Instanzen vor den Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichten bundesweit.