Rechtsgebiete

Die Kanzlei ist auf das Verwaltungsrecht spezialisiert. Daneben beraten ich Unternehmen in vertragsrechtlichen Fragen.

Ich unterstütze Sie in sämtlichen Fällen, in denen Ihnen eine Behörde oder eine öffentliche Einrichtung gegenübersteht – gleich ob es um die Einholung einer Erlaubnis bzw. Genehmigung oder die Abwehr belastender behördlicher Bescheide und Verfügungen geht. Als im Unternehmen für das Thema Vertragsgestaltung Verantwortlicher berate ich Sie in vertragsrechtlichen Fragen sowie bei der Ausgestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Verwaltungsrecht

Im Verwaltungsrecht bilden die Rechtsgebiete des Wirtschaftsverwaltungsrechts als des „Verwaltungsrechts für Unternehmen“, des Umweltrechts, Abfallrechts und Düngemittelrechts Tätigkeitsschwerpunkte der Kanzlei. Ich unterstützn Ihr Unternehmen dabei, Genehmigungen zu erhalten, vorhabenbezogene Planungen voranzutreiben und gegen behördliche Verbote und Auflagen vorzugehen. In Ordnungswidrigkeiten- und Umweltstrafverfahren übernehme ich Ihre Verteidigung, möglichst bereits im Stadium des Ermittlungsverfahrens.

Außerdem berate und vertrete ich Eltern und Schüler im Schulrecht.

Vertragsrecht

Im Vertragsrecht bin ich Ansprechpartner für Unternehmen, die verlässliche Verträge und Geschäftsbedingungen benötigen, die rechtliche Wirkung von Vertragsklauseln genau einschätzen wollen oder Beratung zu ihren AGB suchen.