Umweltrecht (Symbolbild)

Lösungsmittel ausgetreten: Haftung für die Sanierung

Streit um die Haftung für Sanierungskosten: Durch ein Leck in einer Rohrleitung auf Ihrem Betriebsgelände ist über einen längeren Zeitraum Lösungsmittel ausgetreten. Nun will die Kommune umfangreiche Sanierungsmaßnahmen durchführen und dazu eine große Menge Erdreich abtragen. Für die Kosten soll Ihr Unternehmen haftbar gemacht werden. Außerdem wurde ein Bußgeld gegen Ihr Unternehmen verhängt, gleichzeitig laufen strafrechtliche Ermittlungen gegen Sie als Geschäftsführer.

  • Zunächst gilt es zu prüfen, ob Ihr Unternehmen tatsächlich für die entstandenen Umweltschäden haftbar gemacht werden kann. Allerdings kennt das Umweltschadensgesetz (USchadG) durchaus eine vom konkreten Verschulden unabhängige, so genannte Gefährdungshaftung.
  • Weiter ermittle ich, ob es eine – auch aus rechtlicher Sicht – stichhaltige Begründung für den Umfang der Sanierungsmaßnahmen gibt.
  • Das verhängte Bußgeld kontrolliere ich im Hinblick auf mögliche angreifbare Punkte. Zum Beispiel kann die Begründung Formfehler aufweisen, oder die Höhe übersteigt den nach der Rechtsprechung üblichen Rahmen.
  • Gleichzeitig beantrage ich bereits im Ermittlungsverfahren Akteneinsicht. Das ist für eine effektive Verteidigung wichtig. Unter anderem können dann noch nicht erhobene Entlastungsbeweise benannt werden. Im Kontakt zur Staatsanwaltschaft berate ich Sie detailliert, bei Vernehmungen bin ich zugegen.
  • Je nach Sachlage kann für die Ihnen entstandenen Schäden möglicherweise das Unternehmen haftbar gemacht werden, das die Rohrleitung geplant oder verlegt hat. Ich prüfe diese Möglichkeit und gehe gegebenenfalls gegen das betreffende Unternehmen vor.
  • Außerdem betreue ich die Regelung der Schäden mit Ihrer Versicherung.

Umweltschutz ist kein „Totschlagargument“

Auch wenn Ihnen Verstöße gegen Umwelt- und Naturschutz vorgeworfen werden, haben Sie selbstverständlich Anspruch auf ein faires Verfahren und die Möglichkeit, alle rechtlichen Mittel zu Ihrer Verteidigung auszuschöpfen. Und das bedeutet vor allem: Sie haben das Recht auf kompetente anwaltliche Beratung und Vertretung.