Düngemittelrecht (Symbolbild)

Neben- oder Endprodukte als Dünger

Neben- oder Endprodukte aus Ihrem Betrieb eignen sich als Düngemittel oder Bestandteil von Düngemitteln. Sie wollen sich jedoch weder im Genehmigungsverfahren verheddern noch teure Fehler begehen.

  • Ich prüfe für Sie die rechtliche Einordnung des Produkts und mögliche Einwände gegen die Verkehrsfähigkeit. Es sollte z. B. ausgeschlossen werden, dass Ihr Produkt von den Behörden rechtlich als Abfall oder Pflanzenschutzmittel eingeordnet wird.
  • Ich stelle fest, welche Kennzeichnungspflichten bestehen, wie Produktinformation und Werbung formuliert sein müssen und welche Auflagen für Lagerung und Verpackung gelten. So ist Ihr Betrieb vor Abmahnungen durch Wettbewerber ebenso geschützt wie vor Bußgeldern und Verboten.
  • Ich berate und begleite Sie während des gesamten Genehmigungsprozesses. Bei Bedarf fungiere ich als Ihre Schnittstelle zur Verwaltung, stelle Anträge, schreibe Begründungen und lege wenn nötig Widerspruch ein.
  • Wenn Sie ein Düngemittel aus einem anderen EU-Land in Deutschland in den Handel bringen wollen, brauchen Sie unter bestimmen Bedingungen keine Genehmigung. Gemeinsam klären wir die Voraussetzungen und notwendigen Kennzeichnungen.

Ich sichere die Markteinführung Ihres Düngemittels juristisch ab – damit Sie sich auf die wirtschaftlichen Aspekte konzentrieren können.