In Ihrem Unternehmen fällt bei der Produktion Material an, dessen rechtliche Einstufung als Abfall oder als Nebenprodukt unklar ist.
Von dieser Einstufung hängt ab, ob es sich um ein verkehrsfähiges Produkt handelt, das ein Geschäftsmodell ermöglicht. Falls es sich um Abfall handelt, gelten für Transport und Lagerung abfallrechtliche Vorschriften und Ihre Abnehmer müssen als Entsorger zertifiziert sein – damit wird das Material für mögliche Kunden vermutlich uninteressant.
- Entscheidend ist, ob das Material ohne eine Weiterbehandlung weiterverwendet werden kann, die über normale industrielle Verfahren hinausgeht. Außerdem muss der Stoff im Rahmen des normalen Produktionsprozesses anfallen, und die Weiterverwendung muss sämtliche Anforderungen an Produkt-, Umwelt- und Gesundheitsschutz erfüllen.
- Gemeinsam mit Ihnen analysiere ich Herstellungsverfahren, Marktsituation und das konkrete Schadenspotenzial. Auf dieser Grundlage sage ich Ihnen, ob Sie den Stoff auf den Markt bringen können, ohne teure abfallrechtliche Probleme fürchten zu müssen.
- Der abfallrechtliche Status eines Produkts hängt oft von Details ab. Die Klärung rechtlicher Fragen durch ein anwaltliches Gutachten stellt gerade bei solchen Geschäftsprojekten konkretes Risikomanagement für Ihr Unternehmen dar und kann Ihre Position bei Finanzierungsverhandlungen verbessern.