Ihr Betrieb hat eine leistungsfähige Netzersatzanlage (Notstromaggregat) auf Dieselbasis angeschafft und installiert. Nach einem Probebetrieb fühlt sich ein Anwohner durch die Abgase belästigt. Er droht mit einer Beschwerde bei der örtlichen Umweltbehörde, weil die Anlage nicht genehmigt sei. Sie wollen sich absichern.
- Ich stelle fest, ob sich für Ihre Anlage tatsächlich eine Genehmigungspflicht ergibt. Dafür können neben dem Bundesimmissionsschutzgesetz, der Bundesimmissionsschutzverordnung sowie einschlägigen Landesgesetzen eine Vielzahl an Landes- und regionalen Verordnungen entscheidend sein, etwa Brandschutzverordnungen, Verordnungen über elektrische Betriebsräume etc.
- Wenn sich Genehmigungspflichten ergeben, stelle ich die nötigen Anträge und halte den Kontakt zu den Genehmigungsbehörden. Bußgelder oder Ordnungswidrigkeitsverfahren lassen sich zumindest in minder schweren Fällen oft noch vermeiden, wenn die Genehmigungen zwar verspätet eingeholt werden, das genehmigungspflichtige Unternehmen jedoch von sich aus aktiv wird.
- Außerdem kläre ich, ob der Anwohner gegen Ihre Anlage tatsächlich Einwände erheben kann und ob Sie dazu verpflichtet sind, zusätzliche Filter, Abgasrohre o. ä. einzubauen.
- Falls Sie zu teuren Nachrüstungen oder Bußgeldern herangezogen werden, prüfe ich, ob das Unternehmen, das die Anlage installiert hat, wegen Fehlberatung haftbar gemacht werden kann.
Schadensbegrenzung bei Rechtsverstößen
Wer in Deutschland gewerblich tätig ist, weiß auch, wie dicht das Gestrüpp an Vorschriften oft sein kann. Doch nicht aus jedem Verstoß folgt gleich eine Katastrophe. Wichtig ist vielmehr, sich schnell und aktiv um Schadensbegrenzung zu bemühen. Denn auch in solchen Fällen bietet das Verwaltungsrecht oft noch Lösungsmöglichkeiten.