Bei manchen Schulproblemen kann ein Rechtsanwalt mit ausgewiesener Expertise im Schulrecht wertvolle Unterstützung bieten.
Manchmal brauchen Eltern und Schüler bei Schulproblemen einen Rechtsanwalt, um voran zu kommen.
- Ihr Kind soll auf Ihrer Wunschschule wegen mangelnder Kapazität nicht aufgenommen werden?
- Ihr Kind soll, was in Hamburg regelhaft nicht mehr vorgesehen ist, aus guten Gründen eine Klassenstufe wiederholen?
- Es soll ein Schulwechsel durchgeführt werden?
- Ordnungsmaßnahmen der Schule wie ein Verweis oder Unterrichtsausschluss sind überzogen?
- Ihr Kind hat Bedarf an Sonderpädagogik, erhält jedoch nicht die notwendige Förderung?
- Die Schulempfehlung Ihres Kindes ist offensichtlich unangemessen?
- Ihr Kind wurde bei Prüfungen oder in Klassenarbeiten ungerecht benotet?
- Versetzung, Schulabschluss, Abitur sind in Gefahr?
- Sie wollen Ihr Kind vom Schulbesuch freistellen lassen?
Nicht nur Schüler haben Pflichten – dies gilt ebenso für Lehrer, Schulen und die Schulverwaltung. Wenn die Schule oder Schulverwaltung ihren Pflichten nicht nachkommen, sich stur stellen oder blockieren, kann ich Ihnen helfen. Seit ihrer Gründung ist die Kanzlei u.a. auf das Schulrecht spezialisiert – viele Eltern, längst weit über den Hamburger Raum hinaus, suchen meine Unterstützung in diesem Bereich.
Schulrecht erfordert mehr als Paragraphenwissen
Zunächst werde ich Sie ausführlich beraten – ausgehend von einer rechtlichen Überprüfung aller bisherigen Maßnahmen der Schule.
Gemeinsam werden wir sodann das weitere Vorgehen abstimmen. Gerade bei Schulrechtsproblemen ist der Rechtsanwalt nicht nur als Jurist gefordert – es geht schließlich um den Erfolg und das Wohl Ihres Kindes.
Deshalb bemühe ich mich bei schulrechtlichen Mandaten ganz besonders um einvernehmliche, gütliche Lösungen. Erfahrungsgemäß können Konflikte mit der Schule häufig schon durch gemeinsame Gespräche mit den Entscheidungsträgern beigelegt werden, zu denen ich Sie auf Wunsch begleite.
Sollten Sie befürchten, die Schule könnte unprofessionell darauf reagieren, dass Sie Ihr Recht wahrnehmen, sich anwaltlicher Unterstützung zu bedienen, kann die Beratung auch so gestaltet werden, dass sie gegenüber der Schule (zunächst) nicht offengelegt wird. So können Sie sich z.B. bei der eigenständigen Durchführung eines Widerspruchsverfahrens anwaltlich unterstützen lassen, ohne dass diese Beratung nach außen sichtbar wird.
Sofern ein konsensualer Konfliktlösungsansatz scheitert oder von vornherein nicht erfolgversprechend erscheint, führe ich für Sie das Widerspruchsverfahren und nötigenfalls ein gerichtliches Verfahren durch. Dabei bringe ich meine jahrelange Erfahrung mit diesen Rechtsbehelfen und schulrechtlichen Fragestellungen ein, um Ihrem Kind zu seinem Recht zu verhelfen.
Veröffentlichungen von Rechtsanwalt Dr. Hentschelmann im Schulrecht:
1. Was tun bei Schulverweis etc.? Wissenswertes rund um Schulordnungsmaßnahmen (Teil 1)
Online-Ressource, veröffentlicht auf anwalt.de, 2015
2. Was tun bei Schulverweis etc.? Wissenswertes rund um Schulordnungsmaßnahmen (Teil 2) Online-Ressource, veröffentlicht auf anwalt.de, 2015
3. Schulplatzklage – die Chancen auf den Wunschschulplatz erhöhen (Teil 1) Online-Ressource, veröffentlicht auf anwalt.de, 2018
4. Schulplatzklage – die Chancen auf den Wunschschulplatz erhöhen (Teil 2)
Online-Ressource, veröffentlicht auf anwalt.de, 2018
5. Schulwechsel – wie beantragen? Online-Ressource, veröffentlicht auf anwalt.de, 2020
Ich kann Sie in schulrechtlichen Angelegenheiten – einschließlich der Durchführung von Klagverfahren – vertreten, unabhängig davon, ob die Schule in Hamburg, Niedersachsen oder Schleswig-Holstein (oder einem anderen Bundesland) liegt. In der Mehrzahl der Fälle reicht es, wenn wir uns telefonisch abstimmen und Kontakt per E-Mail halten.
Wie kann ich Ihnen und Ihrem Kind helfen?