Umsichtige Beratung und konsequente Interessenvertretung
Als auf das Verwaltungsrecht spezialisierter Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Umweltrecht unterstütze ich Unternehmen, einzelne Bürger, gemeinnützige Vereinigungen und öffentliche Verwaltungen.
Tätigkeitsfelder im Umweltrecht
Meine Aufgaben im Umweltrecht umfassen unter anderem…
- juristische Unterstützung, wenn Sie von Planungsverfahren und Fachplanungsverfahren betroffen sind oder daran mitwirken.
- juristische Begleitung von Genehmigungsverfahren und Umweltverträglichkeitsprüfungen auf Grundlage einschlägiger umweltrechtlicher Gesetze wie dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG), dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), dem Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) sowie der zahlreichen anderen umweltrechtlichen Gesetze und Verordnungen.
- Klärung der Frage, was Ihr Betrieb bei Lagerung, Kennzeichnung, Transport oder Verarbeitungsprozessen aufgrund umweltrechtlicher Vorschriften – wie z.B. der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) oder dem Chemikaliengesetz (ChemG) – beachten muss; umweltrechtliche Compliance.
- entschlossene Vertretung Ihrer Sache vor Gericht, wenn zur Durchsetzung Ihrer Interessen gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen werden muss oder Sie sich gegen eine Klage verteidigen müssen. Ich begleite Sie zum Beispiel bei der gerichtlichen Geltendmachung oder Abwehr eines umweltrechtlichen Haftungsanspruchs gegen Sie bzw. Ihr Unternehmen. Sowohl im Verwaltungsverfahren als auch im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und im Strafprozess vertrete ich Sie, wenn Ihnen eine umweltrechtliche Ordnungswidrigkeit oder gar eine Straftat vorgeworfen wird.
- strategische umweltrechtliche Beratung, auch in Bezug auf zukünftige Gesetzesvorhaben oder absehbare Entwicklungen (z. B. im europäischen und internationalen Umweltrecht).
- Beratung rund um Baumschutzsatzungen bzw. -verordnungen (z.B. Stellung des Antrages auf Fällgenehmigung, Vorgehen gegen dessen Ablehnung etc.)
Compliance im Umweltrecht
Umweltrechtliche Compliance stellt eine kontinuierliche Herausforderung dar. Zum einen entwickelt sich dieses Rechtsgebiet fortlaufend und dynamisch weiter, es gibt häufig neue Gesetze und Verordnungen, die die Rechtslage verändern. Zum anderen sind hier besonders viele Vorschriften auf allen Regelungsebenen zu beachten – von EU-Richtlinien und -Verordnungen über Bundes- und Landesgesetze bis hin zu kommunalen Verordnungen. Das Umweltrecht als Teilgebiet des Verwaltungsrechts erfordert zudem eine genaue Kenntnis des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungsprozessrechts.
Mit anderen Worten: Umweltrechtliche Fragestellungen sind in ihrer Bedeutung für ein Vorhaben regelmäßig zu wichtig und meistens auch zu komplex, um sie „nebenbei mit zu erledigen“. Die Beratung zum Thema Compliance im Umweltrecht bildet einen Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei.
Ratgeberinhalte zum Umweltrecht gibt es auch auf: https://www.anwalt.org/umweltrecht/
Haben Sie Beratungsbedarf zu einer umweltrechtlichen Fragestellung?