Ihr Betrieb bringt Düngemittel aus. Die Aufsichtsbehörde hat Umweltschäden oder -gefährdungen festgestellt und verlangt Sanierungs- oder Schutzmaßnahmen.
- Ich organisiere für Sie die Gegenwehr, lege Widerspruch ein und/oder erhebe Anfechtungsklage.
- Sofern diese Rechtsmittel keine aufschiebende Wirkung haben, z.B. weil die Aufsichtsbehörde die sofortige Vollziehung angeordnet hat, gehe ich zusätzlich im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes vor, um die Aussetzung der sofortigen Vollziehung oder eine einstweilige Verfügung zu erreichen.
- Sodann kämpfe ich, wenn nötig, im anschließenden Hauptsacheverfahren konsequent und mit Nachdruck für Ihre Sache.
- Lässt die Maßnahme sich nicht abwenden, prüfe ich, ob Sie Zulieferer, Geschäftspartner oder andere Beteiligte in Regress nehmen oder den Schaden über Versicherungen regeln können.
Oft reagieren Behörden auf kompetente, energische Gegenwehr mit wachsender Gesprächsbereitschaft, statt langer Gerichtsverfahren lässt sich das Problem außergerichtlich lösen. Das ist auch bei Rechtsstreitigkeiten rund um Düngemittel nicht anders.