Vertragsrecht (Symbolbild)

Vertragsrecht

Professionell erstellte Verträge für Unternehmen

Das Erstellen und Prüfen von Verträgen und AGB aller Art für Unternehmen ist einer meiner Schwerpunkte. Typische Vertragsdokumente, die ich für Ihr Unternehmen aufsetze oder kontrolliere, sind zum Beispiel Einkaufsbedingungen, Lieferbedingungen, Leasingverträge, Werkverträge und Werklieferungsverträge, Dienstleistungsverträge, Handelskaufverträge, Frachtverträge, Entsorgungsverträge, Gewerbemietverträge u. ä. m.

Vertragsrechtliche Unterstützung für Ihr Unternehmen

  • Ihr Unternehmen benötigt ein solides Vertragsdokument. Von mir bekommen Sie einen verlässlichen, individuell auf Ihre Situation zugeschnittenen Vertragstext, der Ihre Ansprüche rechtlich fixiert und Ihre Geschäftsinteressen optimal absichert – und zwar in klarer, verständlicher Sprache.
  • Ihre Geschäftspartner haben Ihnen einen Vertragsentwurf vorgelegt. Sie wollen genau wissen, was sich daraus ergibt. Ich analysiere den Vertragstext und sage Ihnen, welche konkreten Rechtsfolgen sich für Ihr Unternehmen ergeben. Natürlich prüfe ich auch, ob in dem Vertrag nachteilige Regeln versteckt sind und ob er formelle Fehler aufweist.
  • Ein geschäftlicher Streitfall zeichnet sich ab, ein bestehender Vertrag hat dabei zentrale Bedeutung. Sie erhalten von mir genaue Auskunft über tatsächliche Bedeutung der Regelungen, ob diese rechtmäßig und wirksam sind und welche Rechtsfolgen sich für Sie ergeben.
  • Ihr Unternehmen will von einem Vertrag zurücktreten oder ihn anfechten. Zwar bieten Unternehmensverträge dafür weniger Ansatzpunkte als Verbraucherverträge. Doch das bedeutet keineswegs, dass es keine rechtlich sauberen Möglichkeiten gibt, aus einem Vertrag „herauszukommen“. Das gilt besonders, wenn der Vertrag handwerkliche Mängel aufweist – was häufig der Fall ist. Ich sage Ihnen, welche Klauseln angreifbar sind.
  • Ihr Unternehmen will seine rechtliche Position gegenüber Kunden durch AGB absichern und vereinheitlichen. Schlecht gemachte bzw. nicht wirksam eingebundene AGB verfehlen das Ziel, Ihr juristisches Risiko zu verringern. Deshalb kläre ich zunächst gemeinsam mit Ihnen die Besonderheiten und den Regelungsbedarf rund um Ihre Geschäftsabläufe. Auf dieser Analyse aufbauend erstelle ich für Sie individuelle, auf Ihr Unternehmen und Ihre Branche zugeschnittene Allgemeine Geschäftsbedingungen. Außerdem sage ich Ihnen, wie Sie die wirksame Einbeziehung der AGB in Ihre Unternehmensverträge sicherstellen. Oft wird dieser Punkt vernachlässigt – und dann sind die besten Geschäftsbedingungen völlig nutzlos. Professionelle AGB senken dagegen das Abmahnrisiko durch Wettbewerber oder Verbraucherverbände auf ein Minimum.
  • Ihr Unternehmen steht in Verhandlungen und benötigt dafür Absichtserklärungen, Vorverträge oder einen „Letter of Intent“. Diese Dokumente erhalten Sie von mir schnell und passgenau zu Ihrer Verhandlungssituation – ebenso wie eine Geheimhaltungsvereinbarung, falls gewünscht. Gern unterstütze ich Sie auch direkt bei Vertragsverhandlungen.

Fehler im Vertragsmanagement von Unternehmen

Eine enge Zusammenarbeit zwischen Rechtsanwalt und Unternehmen sorgt für ein solides Vertragsmanagement. Zugleich stellt es sicher, dass – möglicherweise teure – Fehler wie diese vermieden werden:

  • AGB, Lieferbedingungen oder Einkaufsbedingungen entfalten keine juristische Wirkung. Es genügt nicht, dass solche Dokumente vorhanden sind. Sie müssen bei Abschluss des Vertrages auch wirksam einbezogen werden. Unternehmensorganisation und Vertragsinhalte müssen zueinander passen. (Angebot und Bestätigung oder Aufforderung zur Abgabe eines Angebots, ausdrückliche oder konkludente Annahme, kaufmännisches Bestätigungsschreiben – das sind schuldrechtlich jeweils unterschiedliche Situationen.)
  • Das Unternehmen und die Rechtslage haben sich geändert – die Vertragsdokumente nicht. Die besten Vertragsbestimmungen und AGB nützen wenig, wenn veränderte Geschäftsabläufe, neue gesetzliche Bestimmungen oder eine geänderte Rechtsprechung keine Berücksichtigung finden. Jahrelang mitgeschleppte, nie aktualisierte Klauseln haben oft nur noch eine Art von Wirkung: Sie vermitteln ein falsches Gefühl von Sicherheit.
  • Agiert der Unternehmensvertreter ohne Vertretungsmacht , kommt es nicht zu einem wirksamen Vertragsschluss zwischen Unternehmen und Vertragspartner. Erstaunlich häufig arbeiten Unternehmen beispielsweise auf Grundlage von Verträgen, die nur von einem nicht allein vertretungsberechtigen Geschäftsführer unterzeichnet wurden – und damit unwirksam sind.
  • „Recycling“ vorhandener Verträge und Klauseln in neue Vertragswerke ist auch in Unternehmen beliebt. Das spart zwar Anwaltskosten, doch es kann zu Verträgen führen, deren Bestimmungen nicht zum jetzigen Zweck passen, lückenhaft oder widersprüchlich sind.
  • Änderungen durch Bezugnahme: Im Vertrag wird auf Dokumente verwiesen, die außerhalb des Vertrages Bestand haben. Werden sie geändert oder unwirksam, ergeben sich Auswirkungen auf den Vertrag, die leicht unbemerkt bleiben.

Vertragserstellung im Unternehmensumfeld

Mit einem vom Rechtsanwalt erstellten Vertrag erwirbt Ihr Unternehmen zu relativ geringen Kosten ein erhebliches Maß an Rechtssicherheit und Verlässlichkeit. Die professionelle Vertragserstellung sorgt dafür, dass Ihre vertraglichen Vereinbarungen wirksam werden und Bestand haben – auch dann, wenn Sie nicht mehr dem vertrauten Geschäftspartner gegenüberstehen, sondern dessen Nachfolger oder gar einem Insolvenzverwalter. Oder wenn aus dem freundlichen Kunden ein Querulant geworden ist.

Vertragsrecht ist „juristische Maßarbeit“ und setzt eine enge Abstimmung zwischen Anwalt und Mandant voraus. Verträge funktionieren nur, wenn sie auf die konkreten Abläufe im Unternehmen abgestimmt sind. Meine Aufgabe ist es, auch Dinge im Auge zu haben, an die Sie als Mandant nicht denken müssen: Das Durchspielen möglicher Konfliktszenarios, das Ausloten von deren rechtlichen Folgen, die Berücksichtigung von Änderungen in der vertragsrelevanten Rechtsprechung.

AGB für Entsorgungsunternehmen und Düngemittelbetriebe

Neben dem Vertragsrecht bin ich schwerpunktmäßig auf den Gebieten des Abfallrechts und des Düngemittelrechts tätig. Deshalb weiß ich aus Erfahrung, dass gerade Entsorger und Düngemittelunternehmen nicht selten auf professionell erstellte AGB verzichten.

Das kann angesichts der branchentypischen Geschäftsrisiken leicht zum Bumerang werden. Professionelle, von einem Rechtsanwalt mit Branchenkenntnis erstellte Geschäftsbedingungen regeln nicht nur Haftungsfragen und andere potenzielle Streitfragen im Interesse des Auftraggebers. Die Beratung durch den Anwalt schützt auch davor, von Wettbewerbern oder Verbraucherschutzvereinen aufgrund unwirksamer AGB abgemahnt zu werden.

Benötigen Sie einen Vertrag oder AGB? Wollen Sie einen Vertragstext oder Vertragsentwurf juristisch überprüfen lassen?