Die Kanzlei Hentschelmann mit Sitz in Hamburg ist auf das Verwaltungsrecht spezialisiert. Rechtsanwalt Dr. Hentschelmann ist seit Jahren bundesweit in ausgewählten Bereichen dieses Rechtsgebiets schwerpunktmäßig tätig. Die Kanzlei betreut daneben Unternehmen im Vertragsrecht.
Mandanten schätzen die verwaltungsrechtliche Expertise sowie den Anspruch der Kanzlei, Rechtsberatung und rechtliche Vertretung von hoher Qualität zu bieten.
Ausgehend von den individuellen Interessen der Mandantschaft wird das zielführende Vorgehen abgeleitet und in enger Abstimmung mit der Mandantschaft umgesetzt. Dabei werden präzise, rechtswissenschaftliche Argumentationsansätze für die individuelle Aufgabenstellung entwickelt. Eine Maximierung der Fallzahlen zulasten der Qualität ist mit dem Qualitätsanspruch der Kanzlei unvereinbar – im Mittelpunkt steht stets die persönliche Betreuung des Mandanten und seine sachgerechte Unterstützung.
Der Rechtsstaat ist auf eine funktionierende Verwaltung angewiesen. Aufgrund der Machtfülle der Behörde als Institution ist es allerdings unerlässlich, diese Macht einzuhegen, indem der einzelne Bürger in die Lage versetzt wird, eine Verwaltungsentscheidung der Behörde auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen und ggf. korrigieren zu lassen. Die Überzeugung, diese Kontrollfunktion auf der Grundlage fachlicher Kompetenz und jahrelanger Erfahrung in der Prozessführung vor den Verwaltungsgerichten leisten zu können, bildet für Dr. Hentschelmann den Grund seines Engagements im Verwaltungsrecht und seinen Antrieb. Die Durchsetzung individueller Rechte des Bürgers gegenüber der staatlichen Verwaltung bringt eine wichtige rechtsstaatliche Gewährleistungsfunktion zur Geltung. Als Unternehmen, Bürger oder Verein haben Sie die Möglichkeit, sich mit der Verwaltung „auf Augenhöhe“ auseinanderzusetzen, indem Sie einen Verwaltungsrechtsspezialisten für die Durchsetzung Ihrer Interessen und Ansprüche beauftragen.
Verwaltungsrecht
Das Verwaltungsrecht ist dadurch gekennzeichnet, dass auf einer Seite der Rechtsbeziehung ein Träger öffentlicher Verwaltung (eine Behörde, ein öffentliches Unternehmen etc.) steht. Es enthält rechtliche Vorgaben für die Verwaltungstätigkeit, das Verwaltungsverfahren sowie die Verwaltungsorganisation. Zum Verwaltungsrecht gehören so unterschiedliche Bereiche wie z.B. das öffentliche Baurecht, das Umweltrecht, das Gewerbe- und Handwerksrecht oder das Schulrecht. Der Behörde steht u.a. die Handlungsform des Verwaltungsakts zur Verfügung, mit dessen Erlass sie einseitig Recht setzen kann. Doch auch hoheitliches Handeln in dieser Form unterliegt vielfältigen rechtlichen Bindungen und muss rechtmäßig sein.
Vertragsrecht
Vertragsrecht ist für Unternehmen juristische Zukunftsvorsorge. Wenn es irgendwann Streit gibt, hängt es vom Vertrag ab, ob berechtigte Forderungen durchgesetzt und unberechtigte Ansprüche abgewehrt werden können. Von der Entwicklung und Prüfung von AGB bis zu einem für Ihr Unternehmen optimierten Vertragsmanagement – nehmen Sie Kontakt auf, wenn Sie Beratung im gewerblichen Vertragsrecht wünschen.