Persönliche Beratung vom spezialisierten Rechtsanwalt

Silhouette von Hamburg, der Sitz der Kanzlei Hentschelmann

Die Kanzlei Hentschelmann mit Sitz in Hamburg ist auf das Verwaltungsrecht spezialisiert. Seit Gründung der Kanzlei im Jahr 2013 bin ich schwerpunktmäßig in ausgewählten Bereichen dieses Rechtsgebiets tätig; daneben werden Unternehmen im Vertragsrecht betreut.

Meine Mandanten schätzen meinen Anspruch, Rechtsberatung und rechtliche Vertretung von hoher Qualität zu bieten. Ich gewährleiste eine persönliche Betreuung und identifiziere mich in hohem Maße mit den Zielen meiner Mandanten. Ich stehe für unternehmerische Integrität, Geradlinigkeit und für die Herausarbeitung individueller, rechtswissenschaftlich fundierter Argumentationsansätze für Ihre besondere Aufgabenstellung. Eine Maximierung der Fallzahlen zulasten der Qualität lehne ich ab – Sie und Ihr Anliegen sind meine Zeit und meinen vollen Einsatz wert. Nach außen vereine ich einen respektvollen Umgang mit Beharrlichkeit in der Sache.

Ich bin überzeugt: Der Rechtsstaat ist auf eine funktionierende Verwaltung angewiesen. Aufgrund der Machtfülle der Behörde als Institution ist es allerdings unerlässlich, diese Macht einzuhegen, indem der einzelne Bürger in die Lage versetzt wird, eine Verwaltungsentscheidung „auf Augenhöhe“ mit der Behörde auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen und ggf. korrigieren zu lassen. Meine Überzeugung, diese Kontrollfunktion auf der Grundlage fachlicher Kompetenz und prozessualer Erfahrung leisten und das Machtgefälle im Verhältnis Staat – Bürger kompensieren zu können, ist der Grund für mein Engagement im Verwaltungsrecht und mein Antrieb. Die Durchsetzung individueller Rechte des Bürgers gegenüber der staatlichen Verwaltung bringt eine wichtige rechtsstaatliche Gewährleistungsfunktion zur Geltung. Als Unternehmen, Bürger oder Verein müssen Sie Entscheidungen der Verwaltung nicht wehrlos hinnehmen. Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Interessen und Ansprüche durchzusetzen.

Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht ist dadurch gekennzeichnet, dass auf einer Seite der Rechtsbeziehung ein Träger öffentlicher Verwaltung (eine Behörde, ein öffentliches Unternehmen etc.) steht. Es enthält rechtliche Vorgaben für die Verwaltungstätigkeit, das Verwaltungsverfahren sowie die Verwaltungsorganisation. Zum Verwaltungsrecht gehören so unterschiedliche Bereiche wie z.B. das öffentliche Baurecht, das Umweltrecht, das Gewerbe- und Handwerksrecht oder das Schulrecht. Der Behörde steht u.a. die Handlungsform des Verwaltungsakts zur Verfügung, mit dessen Erlass sie einseitig Recht setzen kann. Doch auch hoheitliches Handeln in dieser Form unterliegt vielfältigen rechtlichen Bindungen und muss rechtmäßig sein.

Vertragsrecht

Vertragsrecht ist für Unternehmen juristische Zukunftsvorsorge. Wenn es irgendwann Streit gibt, hängt es vom Vertrag ab, ob Sie berechtigte Forderungen durchsetzen und unberechtigte Ansprüche abwehren können. Bewähren muss sich der Vertragstext oft erst nach Jahren. Dann jedoch kann jedes Detail entscheidend werden. Deshalb erstelle oder prüfe ich Ihren Vertrag mit großer Sorgfalt.

Rechtsgebiete