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Gaststättenrecht

Bereitet Ihnen das Gaststättenrecht Kopfzerbrechen?

Die zuständigen Behörden wollen Ihnen die Gaststättenerlaubnis nicht gewähren oder widerrufen? Stellt man Ihre persönliche und fachliche „Zuverlässigkeit“ oder die baulichen Voraussetzungen in Abrede? Werden Ihnen Lärmschutzauflagen gemacht oder gastronomietypische Ordnungswidrigkeiten vorgeworfen?

Ich prüfe für Sie die behördlichen Maßnahmen und leite gegebenenfalls die rechtliche Gegenwehr ein.

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Rechtsanwalt
Dr. Kai Hentschelmann

Brandstücken 24
22549 Hamburg

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Telefax: 040 180 470 979

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